aktuelle Bauvorhaben
Vorhaben 2
„Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“
Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ - Vorentwurf
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat am 11.03.2024 beschlossen, für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 129, 333 bis 339, 339/a, 340, 341, 342/a, 342/b, 343/a bis 343/d, 349 bis 357, 358/a und 359 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 124, 127, 318, 319, 320 und 321, jeweils Gemarkung Plotitz, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt. Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf den vollständig im Außenbereich gemäß § 35 BauGB gelegenen Flächen eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Im Bebauungsplan werden überwiegende Teile des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet zur Nutzung der Solarenergie bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung (SOAPV) festgesetzt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.06.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz, OT Staucha in der Zeit
vom 05. August 2024 bis einschließlich 16. August 2024
im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Stauchitz unter http://www.stauchitz.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Plotitz“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Stauchitz, 31.07.2024
Dirk Zschoke
Bürgermeister