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Gewässer im Landkreis Meißen

26. 07. 2022

die Situation in unseren Gewässern ist extrem angespannt. Dies ist Ihnen sicher bewusst. Die Dürresituation hat mittlerweile zu Werten geführt, die wir in den letzten 30 Jahren noch nicht beobachtet haben. Deshalb bitten wir Sie um Unterstützung im Umgang mit der Ressource ‚Wasser‘.

Der Landkreis Meißen hat am 22.07.2022 eine Pressemitteilung herausgegeben:

Landkreis Meißen - Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen geht das Wasser aus: Wasserentnahme aus Gewässern zur Bewässerung ist strikt verboten (kreis-meissen.org)

Diese ist auch als Anlage beigefügt. Wir würden gern auch Ihre Kommunikationswege nutzen um mehr Einwohner unseres Landkreises zu erreichen. Deshalb bitten wir Sie, die Information auf Ihrer Internetseite und im nächstmöglichen Gemeindeblatt zu veröffentlichen. Wir hoffen damit diejenigen zu sensibilisieren, die sich der aktuellen Situation noch nicht bewusst sind. Ergänzend haben wir auch eine Zusammenstellung von Tipps für sinnhaftes Bewässern beigefügt. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch deren Inhalte veröffentlichen.

 

Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Bürgern, die bereits einen sehr sparsamen Umgang mit Wasser pflegen. Und dann teilweise mit besonders offenen Augen durch die Welt gehen. Dadurch haben uns in den letzten Tagen Hinweise zu eher verschwenderischem Umgang mit Wasser erreicht, auch in Kommunen und Vereinen. Beispielhaft möchten wir hier das Beregnen von Sportplätzen in den Mittags- und frühen Nachmittagsstunden nennen. Dabei verdunstet ein großer Teil des eingesetzten Wassers. Bitte prüfen Sie Ihre Bewässerungssysteme, sprechen Sie auch die Vereine in Ihrem Gemeindegebiet an. Gerade im Sinne der Vorbildwirkung sollte äußerst sorgfältig abgewogen werden, ob und wann beregnet wird.

 

Die ausreichende Wasserführung in den Fließgewässern ist auch für die Selbstreinigung der Gewässer bedeutsam. Die Fließgewässer werden teilweise gemäß wasserrechtlicher Zulassungen genutzt um Niederschlagswasser und bspw. gereinigtes Schmutzwasser zu beseitigen. Fehlt hier die Wasserführung ist auch die notwendige Verdünnungsfunktion nicht mehr gewährleistet. Dies bedingt wiederum die Zunahme von unerwünschten Sedimentablagerungen und verstärktem Pflanzenwachstum. Dadurch entsteht ein deutlich erhöhter Unterhaltungsaufwand. Nicht zu vergessen: Es bestehen vielerorts Löschwasserentnahmestellen an den oberirdischen Gewässern. 

 

Leider müssen wir feststellen, dass teilweise die Einsicht zum freiwilligen Verzicht auf die Wasserentnahme fehlt. Deshalb sehen wir uns in der jetzigen Dürresituation gezwungen, Zuwiderhandlungen  gegen Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern aktiv zu ahnden. Daher bitten wir Sie als Träger der Gewässerunterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung Zuwiderhandlungen zu dokumentieren und an die untere Wasserbehörde weiterzuleiten. Hierzu haben wir eine Handlungshilfe, einen Vordruck für ein Protokoll und einen Flyer „Allgemeinverfügung Gewässeranlieger“ als Anlage beigefügt. Wir bitten Sie bei Bekanntwerden von Zuwiderhandlungen das Protokoll, soweit es Ihnen möglich ist, vorauszufüllen. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Fallbearbeitung fehlende Angaben ergänzen.

 

Als Ansprechpartner der unteren Wasserbehörde stehen Ihnen zur Verfügung:

                Herr N. Richter                   03521 725 2385

                Frau S. Mittag              03521 725 2364

               

Für Ihr Mitwirken bedanken wir uns.